Wenn Sie als pflegende Angehörige Zeit für sich brauchen, weil Sie wichtige Termine haben oder aus anderen Gründen in der Versorgung ausfallen, greift die Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht Freiräume für den Pflegenden und ist sowohl stundenweise als auch tage- bzw. wochenweise einsetzbar. Die ambulanten Pflegedienste der Caritas pflegen Ihren Angehörigen gut und liebevoll in der Zeit, in der Sie verhindert sind.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Die zu pflegende Person muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dabei muss die Pflege allerdings nicht zwangsweise nur durch eine Person und auch nicht am Stück ausgeführt worden sein.
Ihr Hausarzt kann Ihnen bescheinigen, wie lange Sie bereits Ihre Angehörigen pflegen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Die Verhinderungspflege steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise der Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu.
Wer kommt für die Kosten der Verhinderungspflege auf?
Die Pflegekassen zahlen Für die Kosten kommt bis zu x Euro die Pflegekasse auf.
Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam überlegen wir schnell und so unbürokratisch wie möglich wie wir Sie unterstützen können.
Wenn Sie durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gepflegt werden, kann die Pflegekasse den bis zu 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden. Die Leistung kann auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.
Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen
stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung
Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege:maximal 42 Tage.
medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.
stationäre Pflege: Bis zum Lebensende.
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.
Kurzzeitpflege: Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.
medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.
stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.
Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.
Kurzzeitpflege: Altenheim.
Verhinderungspflege: zu Hause.
medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.
stationäre Pflege: Altenheim.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.
Ambulante Pflege: zu Hause.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.